Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hundetraining - Gently Learn, Sabine Teichmann – Stand 14. Mai 2010

§ 1 - Vertragsgegenstand

  • Vertragsgegenstand ist das Training des Hundes (Name, Chip-Nummer). Der Umfang und die Dauer des Trainings erfolgen nach Absprache zwischen den Vertragsparteien (Trainer/ in und Hundehalter/ in).

§ 2 - Erstgespräch

  • Vor der ersten Trainingseinheit erfolgt grundsätzlich das Erstgespräch. Inhalte des Gespräches sind u.a. die Erstellung einer Anamnese über ihren Hund, individuelle Problembesprechung sowie die Planung der Trainingseinheiten.
  • Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar. Die Erstgesprächsgebühr wird in jedem Fall fällig, unabhängig davon, ob ein Training zustande kommt oder nicht.

§ 3 - Trainingseinheit

  • Eine Trainingseinheit entspricht 60 Minuten. Da ein Hundetraining von vielen Faktoren beeinflusst werden kann, rechnet Hundetraining- Gently Learn bei Verlängerung im Viertelstundentakt ab.
  • Sollte das Training vor Ablauf einer Trainingseinheit beendet werden, fallen unabhängig vom verkürzten Zeitumfang, nur 75% der Kosten für eine Trainingseinheit an.

§ 4 - Gesundheitszustand des Hundes/ der Hunde

  • Es dürfen nur Hunde am Training teilnehmen, die ausreichend geimpft sind.
  • Der/ die Hundehalter/ in versichert das sein/ ihr Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
  • Der/ die Hundehalter/ in ist verpflichtet Angaben über bestehende Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder einer bestehenden Läufigkeit des Tieres dem/ der Trainer/ in umgehend mitzuteilen. Fehlende Angaben beeinflussen den Trainingserfolg.

§ 5 - Bezahlung

  • Kosten für Erstgespräche oder Trainingseinheiten müssen direkt nach Erbringung der Leistung in bar bezahlt werden.

§ 6 - Leistungen

  • Der Erfolg der vereinbarten Trainingseinheiten hängt auch von dem/ der Hundehalter/ in, sowie den Rahmenbedingungen der Trainingsorte ab, deshalb kann keine Erfolgsgarantie gegeben werden.
  • Der/ die Trainer/ in übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Trainingserfolg.
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.

§ 7 - Rücktrittsrecht des/ der Hundetrainer/ in

  • Hundetraining – Gently Learn behält sich vor, die Übernahme oder Weiterführung des Trainings abzulehnen.
  • Bei Ausfall des/ der Trainers/ in durch Krankheit, Unfall, Fortbildung o.ä. werden die ausgefallene/ n Trainingseinheit/ en nachgeholt.

§ 8 - Rücktrittsrecht des/ der Hundehalters/ in

  • Der/ die Hundehalter/ in kann jederzeit vor Beginn der Leistungen vom Vertrag zurücktreten.
  • Bei Ausfall des/ der Hundehalters/ in durch Krankheit oder Unfall werden die noch ausstehenden Trainingseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird gebeten.
  • Vereinbarte Trainingstermine für Einzel- und Gruppenstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können voll angerechnet werden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen von Hundetraining – Gently Learn.

§ 9 - Trainingsorte

  • Das Training findet an öffentlichen Orten statt. Daher gilt die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften wie z.B. Straßenverkehrsordnung und Landeshundegesetz.

§ 10 - Haftung

  • Für den Hund muss eine Tierhaftpflichtversicherung bestehen. Der Nachweis hierüber wird beim Erstgespräch erbracht. Erforderliche Angaben sind Name der Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnehmer und Versicherungsnummer.
  • Der Hund muss behördlich angemeldet sein.
  • Der/ die Trainer/ in haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die während des Trainings dem/ der Hundehalter/ in sowie dessen/ deren Tieres unmittelbar oder mittelbar entstehen.
  • Der/ die Trainer/ in haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die während des Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters herbeigeführt werden.
  • Der/ die Hundehalter/ in trägt während des Trainings die alleinige Haftung für das Tier. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung des/ der Trainers/ in ohne Leine geführt wird.
  • Der/ die Trainer/ in haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.
  • Der/ die Trainer/ in haftet nicht für Verstöße des Hundehalters gegen gesetzliche Vorschriften.

§ 11 - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

© 2010 - Hundetraining Gently Learn - Sabine Teichmann