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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundetraining - Gently Learn, Sabine Teichmann – Stand 14. Mai 2010
§ 1 - Vertragsgegenstand
§ 2 - Erstgespräch
Vor der ersten Trainingseinheit erfolgt grundsätzlich das Erstgespräch. Inhalte des Gespräches sind u.a. die Erstellung einer Anamnese über ihren Hund, individuelle Problembesprechung sowie die Planung der Trainingseinheiten.
Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar. Die Erstgesprächsgebühr wird in jedem Fall fällig, unabhängig davon, ob ein Training zustande kommt oder nicht.
§ 3 - Trainingseinheit
Eine Trainingseinheit entspricht 60 Minuten. Da ein Hundetraining von vielen Faktoren beeinflusst werden kann, rechnet Hundetraining- Gently Learn bei Verlängerung im Viertelstundentakt ab.
Sollte das Training vor Ablauf einer Trainingseinheit beendet werden, fallen unabhängig vom verkürzten Zeitumfang, nur 75% der Kosten für eine Trainingseinheit an.
§ 4 - Gesundheitszustand des Hundes/ der Hunde
Es dürfen nur Hunde am Training teilnehmen, die ausreichend geimpft sind.
Der/ die Hundehalter/ in versichert das sein/ ihr Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Der/ die Hundehalter/ in ist verpflichtet Angaben über bestehende Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder einer bestehenden Läufigkeit des Tieres dem/ der Trainer/ in umgehend mitzuteilen. Fehlende Angaben beeinflussen den Trainingserfolg.
§ 5 - Bezahlung
§ 6 - Leistungen
Der Erfolg der vereinbarten Trainingseinheiten hängt auch von dem/ der Hundehalter/ in, sowie den Rahmenbedingungen der Trainingsorte ab, deshalb kann keine Erfolgsgarantie gegeben werden.
Der/ die Trainer/ in übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Trainingserfolg.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
§ 7 - Rücktrittsrecht des/ der Hundetrainer/ in
Hundetraining – Gently Learn behält sich vor, die Übernahme oder Weiterführung des Trainings abzulehnen.
Bei Ausfall des/ der Trainers/ in durch Krankheit, Unfall, Fortbildung o.ä. werden die ausgefallene/ n Trainingseinheit/ en nachgeholt.
§ 8 - Rücktrittsrecht des/ der Hundehalters/ in
Der/ die Hundehalter/ in kann jederzeit vor Beginn der Leistungen vom Vertrag zurücktreten.
Bei Ausfall des/ der Hundehalters/ in durch Krankheit oder Unfall werden die noch ausstehenden Trainingseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird gebeten.
Vereinbarte Trainingstermine für Einzel- und Gruppenstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können voll angerechnet werden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen von Hundetraining – Gently Learn.
§ 9 - Trainingsorte
§ 10 - Haftung
Für den Hund muss eine Tierhaftpflichtversicherung bestehen. Der Nachweis hierüber wird beim Erstgespräch erbracht. Erforderliche Angaben sind Name der Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnehmer und Versicherungsnummer.
Der Hund muss behördlich angemeldet sein.
Der/ die Trainer/ in haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die während des Trainings dem/ der Hundehalter/ in sowie dessen/ deren Tieres unmittelbar oder mittelbar entstehen.
Der/ die Trainer/ in haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die während des Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters herbeigeführt werden.
Der/ die Hundehalter/ in trägt während des Trainings die alleinige Haftung für das Tier. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung des/ der Trainers/ in ohne Leine geführt wird.
Der/ die Trainer/ in haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.
Der/ die Trainer/ in haftet nicht für Verstöße des Hundehalters gegen gesetzliche Vorschriften.
§ 11 - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
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